Die Konstruktion gefährlicher Orte. Räumliche Strategien von Überwachung und Kontrolle im Neoliberalismus
Eine Tendenz im derzeitigen gesellschaftlichen Wandel zu immer mehr Überwachung und immer weniger Grundrechten ist die Verräumlichung der Kriminalpolitik. Alle Polizeigesetze der Länder definieren so genannte „gefährliche Orte“. Dort gilt normales Recht nicht mehr, alle Anwesenden unterliegen dem Generalverdacht, können kontrolliert und überwacht werden. Doch nur manchmal sind diese Orte im landläufigen Sinne wirklich gefährlich. Vielmehr stellt diese Konstruktion der Polizei einen Vorwand bereit, ihre Kompetenzen zu erweitern. „Gefährliche Orte“ oder „Kriminalitätsschwerpunkte“ sind ein Mittel zur Gängelung und Vertreibung missliebiger Gruppen (Punks, Arme, MigrantInnen). Sie stehen symptomatisch für eine Politik, die glitzernde Konsumzonen für diejenigen ausweist, die es sich leisten können und die dafür die sozialen „Problemfälle“ aus den Innenstädten verweist, während – ganz im Geist des Neoliberalismus - der Versuch der Lösung sozialer Konflikte und Problemlagen längst aufgegeben wurde.
Peter Ullrich - 2008-03-01 17:24